Digestionsstützpunkte
(Anlaufstellen zur Trichinenuntersuchung mittels Verdauungsmethode)
Wichtige Hinweise:
– Probenentnahme nur durch geschulte und beauftragte Personen zulässig;
– Beauftragung erfolgt durch die zuständige Lebensmittelüberwachungs-Behörde, in dem der Jagdbezirk liegt;
– Probenmenge mindestens 50 g (je Tier)
Stadt Brandenburg an der Havel
Fachbereich V, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Gewerd
Tel.: 03381 58-5361
Probenabgabe: Mo bis Do jeweils 7 bis 9 Uhr
Untersuchung: Mo und Mi
– Für die Untersuchung wird eine Gebühr von 10 € in bar (bitte passend bereithalten) erhoben.
Bitte aktuell beachten:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Auskünfte erteilt:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Postfach 11 38, 14801 Bad Belzig
Sitz: Potsdamer Straße 18, Haus 1, 14776 Brandenburg a.d.H.
Tel.: 03381 533-271
E-Mail: FB3@potsdam-mittelmark.de
Home: www.potsdam-mittelmark.de
Gebühren:
Für die Untersuchung wird eine Gebühr in bar (bitte passend bereithalten) wie folgt erhoben:
– Schwarzwild der AK 0 bis 2 im Kreisgebiet erlegt: gebührenfrei
-sämtliches nicht im Kreisgebiet erlegtes Schwarzwild: 10 Euro
– Dachse und Waschbären: 10 Euro
Bitte aktuell beachten:
Einwurf in Hausbriefkasten mit frankierten Rückumschlag.
Praxis Schwarz nimmt noch direkt an.
Anlaufstellen: findest Du hier
Trichinenprobengebühr Landkreis Potsdam-Mittelmark
Die Reduzierung der Population von Wildschweinen (Schwarzwild) und damit eine Minimierung der Kontakte zwischen den Wildschweinrotten ist eine der wenigen präventiven Maßnahmen, um eine Ausbreitung der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.
Deshalb sollen die Jäger bei ihrer im öffentlichen Interesse stehenden Aufgabe, der merklichen Verringerung des Schwarzwildbestandes unterstützt werden.
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages Potsdam-Mittelmark werden bei der Kreisverwaltung und den von ihr beauftragten Tierärzten deshalb für im Kreisgebiet erlegtes Schwarzwild keine Gebühr für die Trichinenproben mehr erhoben.
Der korrekt vollständig ausgefüllte Wildursprungsschein wird als Antrag auf Gebührenbefreiung gewertet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Wildursprungsschein eine Urkunde darstellt.
Die Lebensmittelüberwachung kündigt gleichfalls an, die Kontrollen der Wildkörper in den Kühlzellen auch zum Vergleich der Angaben auf dem Wildursprungsschein zu intensivieren.
Für außerhalb des Kreisgebietes erlegtes Schwarzwild sowie Dachse und Waschbären wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
nähere Infos:
Fachdienst Vetrrinärwesen und Lebensmittelüberwachung: 03381 533-271, FB3@potsdam-mittelmark.de