Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) ist ab dem 01.01.2009 mit Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg auf Grundlage von § 24 Abs. 5 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung übertragen worden (Beleihung).
Im Rahmen der Jägerprüfung sollen die Prüflinge den Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten erbringen, die für eine ordnungsgemäße Jagdausübung notwendig sind (§ 1 Abs. 3 JPO). Der Inhalt von Ausbildung und Prüfung wird dabei maßgeblich durch die Jägerprüfungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan vorgegeben.
Quelle: hier.
Anmeldungsmodalitäten
Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt nur auf Antrag. Hierzu nutzen Sie bitte das von uns bereitgestellte Antragsformular. Bitte machen Sie Ihre Angaben korrekt, vollständig und leserlich. Das Antragsformular muss im Original eingereicht werden.
Bitte tragen Sie in das Formular ein, zu welchem Termin Ihre Prüfung beginnen soll und bei welchem Prüfungsausschuss Sie die Prüfung absolvieren wollen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter „Prüfungstermine“.
Als Nachweis für die jagdpraktische und theoretische Ausbildung nutzen Sie bitte die Formulare:
- Nachweis über die jagdpraktische Ausbildung
- Nachweis über die theoretische Ausbildung
Alle Dokumente finden Sie in der Rubrik „Links“.
Allgemeine Anmeldefristen
Der Prüfungszyklus (bestehend aus der schriftlichen, mündlich-praktischen Prüfung und der Schießprüfung) beginnt immer mit dem Tag der schriftlichen Prüfung. Die Anmeldung zur Prüfung muss zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg e.V., Saarmunder Straße 35, 14552 Michendorf eingegangen sein. Diese Anmeldefrist – bezogen auf den Termin der schriftlichen Prüfung – muss auch für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann diese Frist von der Prüfungsstelle verändert werden. Bitte beachten Sie dazu die unter dem Punkt „Prüfungstermine“ angegebene Anmeldefrist.
(Prüflinge, die sich zur Jägerprüfung anmelden möchten, aber deren Lehrgänge zur Anmeldefrist noch laufen, melden sich bitte ebenfalls bereits an. Wir werden dann die Bescheide mit einer entsprechenden Einschränkung erteilen, bitte die Teilnahme am Lehrgang vom Lehrgangsleiter bestätigen lassen).
Nachweise
Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung unbedingt folgende Nachweise bei:
- Nachweis über die erfolgte Ausbildung gem. § 3 Abs. 2 JPO (Teilnahmebescheinigung bei laufendem Lehrgang)
- Nachweis über eine mind. einjährige jagdpraktische Ausbildung gem. § 3 Abs. 3 b JPO
- Alternativ Nachweis über einen mind. 40-stündigen jagdpraktischen Ausbildungslehrgang gem. § 3 Abs. 3 a JPO
- Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 178,50 €
Sollten Sie sich für die Wiederholung von Prüfungsteilen anmelden, reichen Sie bitte folgende Nachweise ein:
- Schriftlicher Bescheid gem. § 13 Abs. 2 JPO
- Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 116,02 €
Wichtige Hinweise zur Teilnahme an der Jägerprüfung
Sie wurden mit schriftlichen Bescheid zur Teilnahme an der Jägerprüfung im Land Brandenburg zugelassen. Nachfolgend erhalten Sie noch ein paar wichtige Hinweise, die Sie unbedingt beachten sollten.
- Zur Prüfung müssen Sie unbedingt Ihren Personalausweis und den Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (diese kann im Notfall auch am Tag der Prüfung beim Prüfungsleiter gelöst werden) mitbringen.
- Zur Abwicklung der Formalitäten (Anmeldung, Belehrung usw.) sollten Sie am Tag der schriftlichen Prüfung 1 Stunde und an den Tagen der mündlich-praktischen Prüfung und der Schießprüfung 30 Minuten vor der im Bescheid angegebenen Zeit anwesend sein.
- Sollten Sie, aus Gründen die Sie nicht zu vertreten haben (wie z.B. plötzliche Erkrankung, Tod eines Familienangehörigen, berufliche Verhinderung), nicht zur Prüfung antreten oder nicht alle Prüfungsabschnitte vollständig ablegen können, müssen Sie den Nachweis der Verhinderung (ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Schreiben Arbeitgeber) unverzüglich gegenüber der Prüfungsstelle (Landesjagdverband Brandenburg e.V., Saarmunder Str. 35, 14552 Michendorf, Tel. 033205-21090, Fax 033205-210911) erbringen. Liegt dieser Nachweis nicht vor Beginn der Prüfung vor oder bleiben Sie der Prüfung unentschuldigt fern, gilt die Prüfung bzw. der nicht absolvierte Prüfungsabschnitt als nicht bestanden.
- Zur schriftlichen Prüfung bitte Schreibzeug – zum Ausfüllen der Prüfungsbögen sind Kugelschreiber zu verwenden – nicht vergessen, weitere Hilfsmittel sind nicht zulässig.
- Handys sind während der Prüfung auszuschalten.
- Da einzelne Prüfungsabschnitte (Schießprüfung, Teile der mündlich – praktischen Prüfung) im Freien stattfinden, bitte auch an wetterfeste Kleidung denken. Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass man zur Jägerprüfung in angemessener Kleidung (z.B. in „jagdlichem Grün“) erscheint.
- Planen Sie Ihre Anreise zum Prüfungsort im Voraus, um unnötige Verspätungen zu vermeiden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Prüfungsstelle
Do.: 07.30-09.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
unter Tel. 033205-21090
zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Jägerprüfung und für die Zukunft ein kräftiges Weidmannsheil.
Ihre Prüfungsstelle
Prüfungstermine im Land Brandenburg
Hier finden Sie die Termine der Jägerprüfung 2018. So können Sie sich stets über den Verlauf der Prüfungen informieren. Den aktuellen Prüfungsplan können Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen (Änderungen vorbehalten!):
Jägerprüfungstermine 2018 – letzte Aktualisierung 15.01.2018 (Änderungen vorbehalten!)
Die im Terminplan angegebenen Anmeldefristen gelten auch für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung und sind unbedingt einzuhalten.
WICHTIGER HINWEIS:
Nach § 2 Abs. 3 JPO entscheidet die Prüfungsstelle über die Zulassung und die Zuweisung der Bewerber zu einem Prüfungsausschuss. Wir weisen deshalb vorsorglich darauf hin, dass – falls die max. Teilnehmerzahl für den vom Bewerber gewählten Prüfungsausschuss überschritten bzw. die Mindestteilnehmerzahl für den Prüfungsausschuss nicht erreicht wurde – der Bewerber einem anderen Prüfungsausschuss zugewiesen werden kann.
Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, einem bestimmten Prüfungsausschuss zugewiesen zu werden.
Die Bewerber erhalten rechtzeitig einen Bescheid, der sie einem Prüfungsausschuss zuordnet und den Prüfungstag ausweist.
Eine Aufteilung der Prüfung auf mehrere Prüfungsausschüsse (z.B. die Ablegung der mündlich-praktischen Prüfung im PA 3 und die Durchführung der Schießprüfung im PA 4) ist nicht möglich.
Sprechzeiten der Prüfungsstelle (Tel. 033205-21090):
Di. und Do.: 09.00 – 12.00 Uhr
Die Prüfungsgebühren betragen für die
Vollprüfung: 178,50 €
Wiederholungsprüfung: 116,02 €
und müssen spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung auf folgendes Konto überwiesen werden:
Empfänger: Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE08 1009 0000 1811 3710 05
BIC: BEVODEBB
Zweck: „JP bzw. WP“ sowie Ihren Namen und Vornamen (unbedingt angeben!)
Haftpflichtversicherung:
Ihr Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung am Termin der schriftlichen Prüfung ist unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Den Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung müssen Sie vor Beginn der schriftlichen Prüfung dem Vorsitzenden Ihrer Prüfungskommission vorlegen. Gerne können Sie eine Kopie der Versicherungsbestätigung auch schon mit Ihrem Zulassungsantrag bei uns einreichen.
Notfalls kann die Versicherung am Tag der Prüfung auch beim Prüfungsleiter gelöst werden.
Empfangsbestätigung:
Sofern Sie für Ihren Zulassungsantrag eine Eingangsbestätigung wünschen, fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine an Sie adressierte und ausreichend frankierte Postkarte bei.
Hier können Sie sich das
herunterladen oder ausdrucken.
1. Sie sind bei der schriftlichen Prüfung durchgefallen.
Sie können sich für einen der weiteren ausgeschriebenen Jägerprüfungstermine (siehe unterPrüfungstermine) zur Ablegung der Jägerprüfung anmelden. Dazu benutzen Sie bitte den unter dem Punkt „Formulare“ eingestellten Antrag (bitte „Vollprüfung“ ankreuzen). Die Nachweise der theoretischen und jagdpraktischen Ausbildung müssen dem Antrag nicht noch einmal beigefügt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung zur Jägerprüfung die Ausbildung gemäß § 3 Jägerprüfungsordnung nicht länger als 4 Jahre zurückliegen darf.
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung muss im Original spätestens zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung bei der Prüfungsstelle eingereicht werden:
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
– Prüfungsstelle –
Saarmunder Straße 35
14552 Michendorf
Tel.: 033205 21090, Fax.:033205 210911
Vergessen Sie bitte nicht, die Nummer des von Ihnen gewählten Prüfungsausschusses auf dem Antrag zu vermerken.
Dem Antrag ist der Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 178,50 € beizufügen. Der genannte Betrag ist zu überweisen an:
Empfänger: Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE08 1009 0000 1811 3710 05
BIC: BEVODEBB
Verwendungszweck: JP sowie Ihren Namen und Vornamen (unbedingt angeben!).
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass – falls die max. Teilnehmerzahl für den von Ihnen gewählten Prüfungsausschuss überschritten bzw. die Mindestteilnehmerzahl für den Prüfungsausschuss nicht erreicht wurde – Sie einem anderen Prüfungsausschuss zugewiesen werden müssen.
Sie erhalten rechtzeitig von uns einen Bescheid, der sie einem Prüfungsausschuss zuordnet und den Prüfungstag ausweist.
2. Sie sind in einem oder mehreren Sachgebiet/en des mündlich-praktischen Teils und/oder in einem oder mehreren Teil/en der Schießprüfung durchgefallen.
Jedes einzelne Sachgebiet des mündlich–praktischen Teils und jeder Teil der Schießprüfung, der nicht bestanden wurde, kann zweimal wiederholt werden. Die Möglichkeit der Wiederholung besteht nur innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des laufenden Prüfungstermins (also vom Termin der schriftlichen Prüfung an gerechnet). Bei den Wiederholungsprüfungen werden die bereits bestandenen Prüfungsleistungen anerkannt. Nach Ablauf dieser Frist ist die gesamte Jägerprüfung („Vollprüfung“) zu wiederholen.
Die Prüfungstermine, ebenso wie den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung sowie weitere wichtigen Informationen, finden Sie unter dem Punkt Prüfungstermine.
Der Antrag (bitte „Wiederholungsprüfung“ ankreuzen!) muss im Original spätestens zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung bei der Prüfungsstelle eingereicht werden:
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
– Prüfungsstelle –
Saarmunder Straße 35
14552 Michendorf
Tel.: 033205 21090, Fax.:033205 210911
Vergessen Sie bitte nicht, die Nummer des von Ihnen gewählten Prüfungsausschusses auf dem Antrag zu vermerken.
Dem Antrag ist der Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 116,02 € beizufügen. Der genannte Betrag ist zu überweisen an:
Empfänger: Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE08 1009 0000 1811 3710 05
BIC: BEVODEBB
Verwendungszweck: WP sowie Ihren Namen und Vornamen (unbedingt angeben!).
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass – falls die max. Teilnehmerzahl für den von Ihnen gewählten Prüfungsausschuss überschritten bzw. die Mindestteilnehmerzahl für den Prüfungsausschuss nicht erreicht wurde – Sie einem anderen Prüfungsausschuss zugewiesen werden müssen.
Eine Aufteilung Ihrer Wiederholungsprüfung auf mehrere Prüfungsausschüsse (z.B. die Ablegung der mündlich-praktischen Prüfung im PA 3 und die Durchführung der Schießprüfung im PA 4) ist nichtmöglich.
Sie erhalten rechtzeitig von uns einen Bescheid, der sie einem Prüfungsausschuss zuordnet und den Prüfungstag ausweist.
Sprechzeiten der Prüfungsstelle
Sie erreichen die Prüfungsstelle unter der Telefonnummer 033205 – 21090 zu folgenden Sprechzeiten:
Do: 07.30-09.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Fr: 07.30-09.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung im Land Brandenburg
- Nachweis gemäß § 3 JPO als Voraussetzung zur Zulassung zur Jägerprüfung – theoretische Ausbildung –
- Nachweis gemäß § 3 Abs. 3 b) JPO als Voraussetzung zur Zulassung zur Jägerprüfung – einjährige jagdpraktische Ausbildung –
- Nachweis gemäß § 3 Abs. 3 a) JPO als Voraussetzung zur Zulassung zur Jägerprüfung – 40-stündige jagdpraktische Ausbildung –
- Merkblatt für die Anmeldung zur Jägerprüfung
- Rahmenplan Jungjägerausbildung
- Rahmenplan für die Durchführung einer mindestens 40-stündigen jagdpraktischen Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungslehrganges nach § 3 Abs. 3 a) JPO