Beitragsordnung des Jagdverbandes Brandenburg/Havel e.V. (JV) (Bestandteil des Haushaltsplanes)
Beschlossen gemÄß § 6 der Satzung in der Mitgliederversammlung am 23.02.2018.
1. Beiträge
Beiträge werden nach dieser Beitragsordnung wie folgt erhoben.
– Jahresbeitrag: 10 Euro
– Ermäßigter Jahresbeitrag: 5 Euro
– Aufnahmegebühr: 15 Euro
2. Ermäßigung und Befreiung
(1) Der ermäßigte Jahresbeitrag gilt für
– Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Schüler und Studenten,
– Mitglieder, die nachgewiesenermaßen aus Altersgründen oder aus Gesundheitsgründen keinen Jagdschein mehr lösen,
– Familienangehörige und Partner, die im Haushalt eines den vollen Beitrag zahlenden Mitgliedes leben und keinen Jagdschein haben.
(2) Die Aufnahmegebühr entfällt bei
– Jugendlichen bis 18 Jahre, sowie Schüler und Studenten
– Mitglieder, die nachgewiesenermaßen aus Altersgründen oder aus Gesundheitsgründen keinen Jagdschein mehr lösen,
– Zweitmitglieder, die den Nachweis erbringen, dass sie für das laufende Jahr bereits bei einem anderen Landesjagdverband den vollen Jahresbeitrag
(einschließlich DJV-Anteil) entrichtet haben,
– Wechsel eines Mitgliedes aus anderen Landesjagdverband in den LJVB
(3) Ehrenmitglieder sind beitrags- und gebührenbefreit
3. Fälligkeit
Fällig ist der jeweilige Beitrag zum 01.03. eines jeden Jahres.
4. Überweisung oder Lastschriftverfahren
(1) Alle Beiträge, einschließlich der Beiträge des DJV und LJVB sowie gewünschter Versicherungsbeiträge, sind durch die Mitglieder auf das Konto des Vereins zu
zahlen. Die Bankverbindung wird den Mitgliedern durch den Schatzmeister bekannt gemacht. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
(2) Mit Einführung des neuen elektronischen Kassensystems wird den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, die Beiträge durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren durch den Verein einziehen zu lassen. Die
Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Vordrucke für das Lastschriftverfahren können auf
der Internetseite heruntergeladen oder beim Schatzmeister angefordert werden.
(3) Die bestehenden Jägerschaften und Pächtergemeinschaften können bis zur Einführung des neuen elektronischen Kassensystems sämtliche Beiträge intern kassieren und als Ganzes bis zum 01.03. des Jahres
überweisen. Dem Schatzmeister ist dann parallel zur Überweisung eine Liste der Beitragszahler zu übermitteln.
5. Bearbeitungs-, Mahn- und Verzugsgebühren
(1) Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben.
(2) Die Mahngebühr beträgt 5 Euro je Mahnung zzgl. Porto. Die erste Mahnung kann zum ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist nach der Satzung
ausgesprochen werden. Die zweite Mahnung einen Monat danach.
(3) Verzugsgebühren werden je angefangenen 2. Monat ab Fälligkeit in Höhe von 5 Euro erhoben.
(4) Ist die Abbuchung des Vereinsbeitrags bei erteilter Ermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren mangels Deckung des Kontos oder fehlerhafter
Angaben der Bankverbindung, die durch das Mitglied zu verantworten sind, nicht möglich, sind dadurch entstehende zusätzliche Kosten vom Mitglied zu tragen.
6. Bekanntgabe und Inkrafttreten
(1) Die Beitragsordnung wird allen Mitgliedern des Vereins auf der Internetseite bekannt gemacht.
(2) Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 zusammen mit den Haushaltsplan in Kraft.