Wildschweine im Vorgarten, Füchse im Park und Waschbären unter dem Dach. Schon lange sind Wildtiere auf dem eigenen Grundstück keine Seltenheit mehr.
Gemütliche Unterbauten und ein großzügiges Nahrungsangebot locken immer mehr Tiere in die Nähe der Menschen. Eine nicht unproblematische Nachbarschaft.
Studien zeigen, dass es sogar einige Populationen gibt, die überhaupt nicht mehr in den Wald zurückkehren und sich gänzlich in der urbanen Welt niederlassen.
Durch unsere Wegwerfgesellschaft gehören inzwischen auch Pizza und Döner zu den festen Grundnahrungsmitteln der Tiere. Wenn Waschbär, Marder und Co. auf dem Privatgrundstück Sorge
bereiten greifen immer mehr Hausbesitzer zu sogenannten Drahtgitter- oder Lebendfallen. Der Besitz solcher Fallen ist zwar nicht verboten aber ihre Verwendung unterliegen strengen rechtlichen Grundsätzen. Ohne eine Ausnahmegenehmigung für das Privatgrundstück und ohne eine sachkundige Person, also ein Jäger oder eine Jägerin, ist dies so nicht zulässig.
Auch wenn das, in einer Falle gefangene Tier, in ein anderes Gebiet gebracht wird und dieses als geeignete Lösung erscheint, wäre dies weder im Sinne des Tierschutzes, noch nach den geltenden Gesetzen erlaubt. TIPP betreiben sie keine Fallen, bloß, weil diese käuflich zu erwerben sind.
Wer mehr zum legalen Falleneinsatz erfahren möchte, kann das Beratungsangebot der unteren Jagdbehörde in Brandenburg nutzen Telefon (03381) 583207,
oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-brandenburg.de und sich sogleich über die Möglichkeiten der Geruchs- und Geschmacksvergrämung informieren.
Helfen Vergrämungsmethoden nicht, können Fachleute weiterhelfen. Hilfreich dafür kann sein, zuvor eine Wildkamera aufzustellen, um zu erfahren, wann und wie oft das Tier zu Gast ist.
Matthias Vollmer Jagdverband Brandenburg e.V.