Wildunfälle

In der heutigen Zeit wird der Begriff meistens mit Verkehrsunfällen durch Wild in Verbindung gebracht (Unfallwild).

Zu den Wildunfällen zählen ferner auch Unfälle, die durch menschliche Maßnahmen (z. B. Verfangen in Drähten) entstehen und Unfälle die das Wild in seinem natürlichen Leben erleidet (z. B. Steinschläge im Hochgebirge). Dieses wird dann vom Jäger als >>Fallwild<< bezeichnet.

Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich das Unfallwild aneignen. Die Aneignung Dritter gilt als Jagdwilderei und wird strafrechtlich verfolgt. Schäden an Kraftfahrzeugen, die durch Haarwild verursacht werden, trägt die Teilkaskoversicherung.

Beachte:

  • Der Fahrer hat Zusammenstöße zwischen KFZ und Wild unverzüglich an die Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei oder (soweit bekannt) an den Jagdausübungsberechtigten zu melden (§ 27 BbgJagdG). 

 

Ursachen von Verkehrsunfällen mit Wild:

  • Zerschneidung der Landschaft durch neue Straßen
  • Rücksichtslosigkeit und Unaufmerksamkeit des Kraftfahrers
  • Biologisches Verhalten des Wildes
  • Brunftzeit, Nahrungssuche und die Suche nach einer geeigneten Deckung 

 

Maßnahmen zur Verhinderung:

  • Verkehrsteilnehmer:
    • in der Dämmerung und nachts mit angemessener Geschwindigkeit fahren
    • besonders auf die Straßenränder achten
    • sofortiges Abbremsen bei Wildwechsel, da weitere Tiere folgen könnten
    • akustische Wildwarner am Auto – zur Abschreckung des Wildes 
  • Straßenbaulastträger (je nach Straßeneinstufungen)
    • Anbringung von Wildwarnreflektoren an Leitpfosten der Straßenmarkierung
    • Strahlungswinkel in Richtung Wald und Straßenrand
    • Anlage von Querungshilfen
    • Straßenzäunungen (unter Beachtung der Vorgaben für Schutzvorrichtungen)
    • Hinweisschilder nur an den gefährdeten Wildwechseln
         elektronische Signalanlagen
    • keine fruchtragenden Straßenbäume pflanzen
  • Jäger und Jagdgenossenschaft:
    • Duftschaum an Bäumen und Ästen
    • Anbringung von Wildwarnreflektoren (nur mit Genehmigung des Straßenbaulastträgers!)
    • Aufklärung der Verkehrsteilnehmer
    • Hinweisschilder bei Gesellschaftsjagden in der Nähe von Straßen
    • Keine Fütterungen oder Wildäcker in der Nähe von Straßen anlegen
  • Jedermann:
    • Keine Beunruhigung von Wild in den Einständen
    • Spazieren nur auf Wegen
    • Hunde beaufsichtigen oder nur an Leine
    • Pilze nicht in Dämmerung suchen
    • Ungeachtet fehlender Beseitigungspflicht, beräumen die meisten Jäger aus moralischer Verpflichtung die Straßen von (auch nicht mehr verwertbarem) Unfallwild.

      weitere Infos auch unter:
      http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.337816.de

Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie einen Wildunfall mit dem Auto gehabt haben.

Sie hatten als Jäger einen Unfall, dann sind Sie hier richtig.